Sprungziele

Lassen Sie uns teilhaben an Ihren alten Bildern und Erinnerungen!

Strahlender Sonnenschein
Aufnahme aus den frühen 1930er Jahren vom "Pinapfel-Hang" aus, in der Mappacher Straße Richtung Marktplatz und Kirchturm. Schwarzfischer
Hochzeitsständchen für ein frisch vermähltes Brautpaar mit Hochzeitsgesellschaft in der jetzigen Raiffeisenstraße und früheren Hadergasse. Die Aufnahme stammt aus den 20er Jahren.

Wir freuen uns über Ihre Leihgaben oder Schenkungen!

Wie schnell ist die Erinnerung eines ganzen Lebens, einer ganzen Generation und Familie verloren, wenn die Alben und Erinnerungen im Müll landen. Wenn Sie noch alte Aufnahmen, Notizen oder Unterlagen haben aus vergangener Zeit, die für die Geschichte unseres Ortes interessant, weil ein Teil davon sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung! Alte Betriebe oder Höfe, Familien und Häuser sind verschwunden aber auch sie waren von Bedeutung für unserem Ort! 

Das Archiv des Markt Bruck ist allen Privat- und Geschäftsleuten, allen Vereinen und Parteien dankbar, die entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen.

Als Leihgabe (in diesem Falle werden die Bilder und Dokumente digital erfasst und gespeichert) oder Schenkung (dann werden sie im Archiv des Marktes aufbewahrt, damit auch künftoge Generationen unseren Ort und seine Bewohner, Vereine, Firmen und Aktivitäten kennen lernen können!

Wir freuen uns auch über einzelne Fotos und Dokumente!

 

Das Brucker Markt Archiv

2023 konnte die Lücke in der Bearbeitung und Pflege des Brucker Archives endlich geschlossen werden. Seit September 2023 ist Marion Maurer als Archivarin in unser Team gekommen. Obwohl es eine Pflichtaufgabe der Gemeinden ist, für die Kultur- und Archivpflege im eigenen Wirkungskreis zu sorgen (Art. 57 Abs.1 Bayerische Gemeindeordnung), war diese Stelle über Jahrzehnte verwaist. Als gebürtige Bruckerin bringt Frau Maurer die nötige Begeisterung und auch Hintergrundwissen mit für diesen umfangreichen und wichtigen Bereich. 

Unterlagen und Dokumente sollen und müssen auch für künftige Generationen erhalten und nutzbar gemacht werden.

Dazu gehört auch die Digitalisierung des Bestandes und die Pflege in Findbücher und entsprechende Schlagwortverzeichnisse.

Für historische Anfragen und Recherchen steht Ihnen Marion Maurer gerne zur Verfügung.

Bürozeiten im Archiv 

Dienstag          9:00 Uhr - 13:00 Uhr      14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch          9:00 Uhr . 13:00 Uhr       

Donnerstag      9:00 Uhr - 13:00 Uhr       

Oder nach Vereinbarung.

Telefon 09434 / 9412-27

E-Mail   maurer@bruck.eu

Bruck 1730

Bruck 1930 steht über dem idyllischen Gemälde - so wie es der Künstler Spießl gesehen hat.
Bruck 1930

Bruck 1930 steht über dem idyllischen Gemälde - so wie es der Künstler Spießl gesehen hat. Ob es damals wirklich so ausgesehen hat ist zu bezweifeln. Die ältesten Gebäude, die damals schon standen - das Pflegamt und das Ensemble des Gasthaus zur Sonne ist nach den Dächern nicht erkennbar. Links unten die Kapelle dürfte wohl die Glötzl Kapelle sein. Weiter oben am Weg, nach der St. Sebastians Kirche die Rast-Kapelle. 

Freiheits- und Privilegienbrief des Pfalzgrafen Ott II von Mosbach für den Markt Bruck vom 12. Juli 1489

Privilegien des Marktes Bruck i.d.OPf.
Privilegien des Marktes Bruck i.d.OPf.

"Wir, Otto von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern..." 

Am 12. Juli 1489 schreibt eben dieser Pfalzgraf Otto II dem Markt Bruck einen Freiheitsbrief. Er wendet sich nicht nur an den Bürgermeister, den Rat, sondern auch an "alle Bürger, die sehen, hören oder lesen können." In den 59 Artikeln des Schreibens werden die märktische Verfassung, die Niedergerichtsbarkeit, die Ratsverfassung und die niedere Verwaltung und Polizeiaufgaben deklariert. Ebenso wird die hohe Zivil- und Strafgerichtsbarkeit des Vertreters des Landesherren, des Pflegers, genau beschrieben.

Mit dem Befestigungsrecht wurde dem Ort Bruck erlaubt, sich mit "Plancken", Mauern, Halbtürmen und Türmen zu schützen. Außerdem wurden Halbtürme und Türme mit Zwingern, Gräben und verschiedenen Torhäusern gestattet. 

 

Von Vereidigung, Schwertern und Faustschlägen

Alles wurde detailiert niedergeschrieben. Von der Strafe für eine Rauferei mit Faustschlag von 8 Regensburger Pfennigen bis hin zum Bedrohen mit einem Schwert oder Messer - was mit 36 Regensburger Pfennigen belangt wurde. Bei übler Nachrede oder Beschimpfung sind dagegen sogar eine Höchststrafe von 2 Pfund dieser Pfennige an den Landesherrren und 2 Pfund an den Beledigten zu zahlen.

Männer wurden danach bei fortwährenden Schmähungen körperlich gezüchtigt oder sogar des Landes verwiesen. Frauen konnten dazu verurteilt werden einen angeketteten Stein zu tragen. 

Bäcker und Schankwirte wurden sogar bestraft, wenn sie den Markt nicht mit Brot und Bier versorgten! Wenn aber die Zeche nicht bezahlt wurde, so durften Wirte und Schankwirte Pfänder annehmen - mit Ausnahme von Eigentum der Kirche, ungeerntetes Getreide und blutiger Kleidung...

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.