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Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:30
Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 30.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.