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Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

  • +49 9434 9412-26
  • info@bruck.eu
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Mittwoch 08:00 - 12:30
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:30

Marion Heller

Gewerbesteuer, Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, Geburtstags- und Ehejubilare

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