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Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:30
Straßenbetriebsdienst; Durchführung
Die Straßenwärter der Gemeinden, Landkreise, Autobahn- und Straßenmeistereien leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 19.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.