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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

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Sigrid Kaiser

Datenschutzbeauftragte

Standesamt, Rentenanträge, Gewerbeamt, Parkausweise für Schwerbehinderte, Wahlen, Miet- und Pachtverträge

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