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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Beschreibung
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Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

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  • info@bruck.eu
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
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    Freitag 08:00 - 12:30

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