Sprungziele

Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

  • +49 9434 9412-26
  • info@bruck.eu
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Mittwoch 08:00 - 12:30
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:30

Sigrid Kaiser

Datenschutzbeauftragte

Standesamt, Rentenanträge, Gewerbeamt, Parkausweise für Schwerbehinderte, Wahlen, Miet- und Pachtverträge

Alle Leistungen