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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Beschreibung
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Kosten
Rechtsbehelf
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

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