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Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
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Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:30
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 22.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.