Sprungziele

Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

Alle Leistungen