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Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:30
Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme
Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Stand: 24.07.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)