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Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Beschreibung
Fristen
Rechtsbehelf
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

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  • info@bruck.eu
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Mittwoch 08:00 - 12:30
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:30

Marion Heller

Gewerbesteuer, Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, Geburtstags- und Ehejubilare

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