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Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.

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Rechtsbehelf
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Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

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