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Fischereischein; Beantragung
Der Fischereischein ist ein lebenslang gültiger Befähigungsnachweis, der die Voraussetzung dafür ist, dass der Inhaber angeln oder fischen darf.
Stand: 18.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Bürgerbüro: Einwohnermeldeamt, Pässe und Personalausweise, Fundamt, Führungszeugnisse, Fischereischeine, Friedhofsverwaltung