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Eheschließung; Anmeldung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

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  • info@bruck.eu
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Mittwoch 08:00 - 12:30
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:30

Sigrid Kaiser

Datenschutzbeauftragte

Standesamt, Rentenanträge, Gewerbeamt, Parkausweise für Schwerbehinderte, Wahlen, Miet- und Pachtverträge

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