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Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:30
Bürgerantrag; Einreichung
Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 07.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.