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Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune

Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

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    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Mittwoch 08:00 - 12:30
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:30

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