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Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Beschreibung
Erforderliche Unterlagen
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

  • +49 9434 9412-26
  • info@bruck.eu
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Mittwoch 08:00 - 12:30
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:30

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