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Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
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Baugebiet; Informationen zur Erschließung
Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
Stand: 19.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Bauamt: Bauanträge, Verkehrsanordnungen, Straßen- und Wegerecht, Winterdienst
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