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Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe
Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.
Stand: 30.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Kämmerer
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