Bodenrichtwerte
Bodenrichtwertauskünfte werden von der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses schriftlich gegen Gebühr erteilt. Beim Gutachterausschuss des Landkreises Schwandorf liegen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010 erstmalig in digitaler Form vor. Eine kostenfreie Einsicht ist unter dem weiterführenden Link Geodatenbank Landkreis Schwandorf möglich.
Bodenrichtwerte werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten alle zwei Jahre ermittelt. Sie sind zu veröffentlichen und jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) sind durchschnittliche, aus der Kaufpreissammlung abgeglichene Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV-), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück) bezogen.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte werden in Bayern zum Ende eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Erstmals für die Jahre 2009 und 2010 wurden sie in 2011 grundsätzlich flächendeckend ermittelt und nicht mehr nur – wie in der Vergangenheit – für Bauland.
Die Bodenrichtwerte dienen der Übersichtlichkeit bzw. Transparenz des Bodenmarktes und haben daher ein der Wirklichkeit entsprechendes Abbild der Wertverhältnisse auf dem Bodenmarkt wiederzugeben. Die Bodenrichtwerte werden üblicherweise in Bodenrichtwertkarten dargestellt. Teilweise werden sie daneben auch in Form von Bodenrichtwertlisten veröffentlicht.
Schriftliche Informationen und Auskünfte zu den Bodenrichtwerten sind kostenpflichtig. Sie erhalten Sie bei der:
Gebühren:
Für schriftliche Auskünfte werden folgende Gebühren erhoben:
- Einzelauskunft: 25,00 Euro
- Richtwertliste mit Lageplänen (Lage der Richtwerzonen) je Gemeinde: 50,00 Euro
- Richtwertliste mit Lageplänen für den gesamten Landkreis inkl. CD, bestehend aus 33 Richtwertlisten aller Gemeinden: 250,00 Euro