Zensus 2022 im Landkreis Schwandorf
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Im Landkreis Schwandorf werden bei der Haushaltebefragung ca. 29.000 Bürgerinnen und Bürger an 7.800 zufällig ausgewählten Anschriften befragt.
Die Haushaltebefragungen starteten ab dem 16. Mai 2022 und werden von ca. 170 ehrenamtlichen Interviewer/-innen durchgeführt. Vor der eigentlichen Befragung führen diese eine Begehung bei den ausgewählten Anschriften durch und kündigen sich schriftlich mit dem Erstankündigungsschreiben inklusive Terminvorschlag bei den zu befragenden Personen an. Zu dem angegebenen Termin weisen sich die Interviewer/- innen unaufgefordert mit dem offiziellen Ausweis für Erhebungsbeauftragte und ihrem Personalausweis oder Reisepass bei den betroffenen Bürgern aus.
Bei der Haushaltebefragung wird immer die Kurzbefragung (vollständiger Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Wohnungsstatus) durchgeführt. Hierbei wird die Einwohnerzahl ermittelt. Bei rund der Hälfte der zu befragenden Personen findet zudem eine Zusatzbefragung (Angaben zur schulischen und beruflichen Bildung, derzeitige Beschäftigungssituation) statt.
Zensus 2022
Der Zensus 2022 ist die größte statistische Erhebung die in Deutschland durchgeführt wird. Ziel ist die Ermittlung der Einwohnerzahlen in Deutschland sowie die Erhebung zentraler Strukturdaten. In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten, die im Rahmen der Haushaltsbefragung um eine Stichprobe ergänzt und mit der Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert werden. Grundsätzlich herrscht bei allen Befragungen Auskunftspflicht. Bereits seit Ende April werden nach und nach alle Eigentümer/-innen, von Gebäuden mit Wohnraum in Bayern vom Bayerischen Landesamt für Statistik postalisch angeschrieben. Grundsätzlich sollen diese über ein Online-Meldeverfahren die benötigten Informationen digital an das Landesamt melden. Wird bis Ende Juni kein Dateneingang verzeichnet, werden die betroffenen Bürger an die Teilnahmepflicht erinnert und erhalten zudem die Möglichkeit per Papierfragebogen an der Gebäude- und Wohnungszählung teilzunehmen.