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Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

    Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz. Sie stehen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und entscheiden gemeinsam mit diesen darüber, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist und welche Strafe er erhält. Während der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein. Sie leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer allgemeinverständlichen Rechtsprechung und zur Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen.

    Die Gemeinden stellen alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen in Erwachsenenstrafsachen auf. Die Vorschlagslisten für die Berufung zu einem Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffe) werden vom jeweiligen Jugendhilfeausschuss bei den Jugendämtern aufgestellt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

    Die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte wählen dann aus den Listen der Gemeinden die Schöffen für Erwachsenenstrafsachen und aus den Listen der Jugendämter die Schöffen in Jugendstrafsachen.

    Nähere Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ - Das Schöffenamt in Bayern -

    Broschüre

    Merkblatt der Schöffen

    Hier finden Sie eine Kurzanleitung zum Schöffenamt in zehn Schritten

    Wer sich für das Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen bewerben möchte, findet hier die jeweiligen Bewerbungsformulare:

    Bewerbungsformular Schöffe

    Bewerbungsformular Jugendschöffe

    Bewerbungen sind an den Markt Bruck i.d.OPf., Rathausstraße 7, 92436 Bruck i.d.OPf. zu richten.

    Über die Aufnahme der eingehenden Bewerbungen zum Schöffen / zur Schöffin in die Schöffen-Vorschlagsliste wird der Marktgemeinderat des Marktes Bruck i.d.OPf. entscheiden.

    Die Bewerbungen zum Jugendschöffen / zur Jugendschöffin werden an das Landratsamt Schwandorf – Kreisjugendamt weitergeleitet. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste „Jugendschöffe/in“ entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Schwandorf in seiner nächsten Sitzung.

    Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffe können bis spätestens 06. März 2023 eingereicht werden.

    Bewerbungen für das Amt als Schöffe können bis spätestens 24. März 2023 eingereicht werden.

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