Jahresablesung des Wasserzählers

Im Monat November steht wiederum die Jahresablesung der Wasserzähler an. Alle Hauseigentümer bzw. Berechtigten (z.B. Mieter) werden gebeten, im unten angeführten Abschnitt ihren Namen, die Anschrift, den Zählerstand und die Zählernummer des Wasserzählers sowie das Ablesedatum einzutragen und dann in den Briefkasten der Marktverwaltung in der Rathausstr. 7 zu werfen.
Die Meldung kann auch per E-Mail erfolgen (E-Mail Adresse: heller@bruck.eu).
Wir bitten Sie, den Zählerstand der Marktverwaltung schriftlich mitzuteilen.
Eigentümer mehrerer Objekte werden gebeten, für jedes Objekt eine gesonderte Ablesungsmitteilung vorzulegen.
Nähere Auskünfte erteilt Frau Heller (Tel.: 09434/9412-21).
Nachfolgend kann das Formblatt heruntergeladen werden.