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Entgegennahme von Bau- und Abgrabungsanträgen

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Der Landkreis Schwandorf wurde in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) aufgenommen und stellt nun am 01.02.2023 auf das Digitale Antragsverfahren um. Damit geht an diesem Tag die Zuständigkeit für die Entgegennahme von Bau- und Abgrabungsanträgen von den Gemeinden auf das Landratsamt Schwandorf über. Bau- und Abgrabungsanträge sind ab 01.02.2023 direkt beim Landratsamt Schwandorf einzureichen.

Parallel hierzu besteht ab dem 01.02.2023 auch die Möglichkeit, durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser bestimmte Verfahren digital über das Bayern-Portal einzureichen.

Die Einreichung der Anträge kann entweder nur in Papierform oder nur digital erfolgen.

 

Weitere Hinweise finden auch auf der Homepage des Landkreises Schwandorf unter der Rubrik Bürgerservice/Bauamt/Digitaler Bauantrag

https://www.landkreis-schwandorf.de/Bügerservice/Bauamt/

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