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Der Schwerlastverkehr ist in der ganzen Marktgemeinde ein zunehmendes Problem

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Ergebnis der Verkehrsschau

Aufgrund des Antrags durch den Markt Bruck, Sperrung der SAD 1/Ortsdurchfahrt Bruck für den Schwerlastverkehr, fand am 02.02.2021 eine gemeinsame Verkehrsschau mit den Polizeidienststellen Schwandorf  und Burglengenfeld, sowie der Tiefbauverwaltung und der Verkehrsbehörde des Landkreises Schwandorf und dem Markt Bruck statt.
Bei der Verkehrsschau wurde vereinbart, dass die Sperrung der SAD 1 für den Schwerlastverkehr noch einmal geprüft wird, sobald eine Änderung der Beschilderung an der B85 (Hinweis für Industriegebiet Bruck über St 2150) Wirkung entfalten kann und eine verdeckte Verkehrsmessung zur Erhebung des Kraftverkehrsaufkommen durchgeführt wurde.
Die verdeckte Verkehrsmessung, welche an 7 Tagen vom 05.10 bis zum 12.10.2021 durchgeführt wurde, ergab folgende Fahrzeugverkehrsstärken:

KFZ insgesamt:
21.970,00
davon SV
454,00
SV-Anteil in %
2,07
pro Tag:
3.138,57
64,862,07
pro Stunde:
130,77
2,702,06


Seit dem 10.05.2021 ist die Beschilderung an der B 85 installiert. Eine verdeckte Verkehrsmessung wurde im Oktober 2021 durchgeführt. Es fanden Gespräche mit der Tiefbauverwaltung des Landkreises Schwandorf statt und es wurden Beschilderungspläne für die weiterführende Beschilderung an der B 85 und der St 2150 vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach eingeholt.
Unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Sach- und Rechtslage ist eine Sperrung der SAD 1 für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen nicht gangbar.
So die Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Schwandorf.
Begründung:
Der Anteil des Schwerlastverkehrs am Gesamtkraftfahrzeugverkehr ist mit 2,07 Prozent bzw. durchschnittlichen 2,7 Fahrten pro Stunde relativ gering. Der Kraftfahrzeugverkehr ist nicht wesentlich vom Schwerverkehr geprägt. Ein Ausschluss des Schwerverkehrs ist unverhältnismäßig, da dieser Ausschluss zu keiner wirksamen Entlastung der Anwohner führen würde.
Zumal bei den 65 Schwerverkehrsfahrten pro Tag auch Omnibusse und Schwerverkehrsfahrten zu Grundstücken, welche über die SAD 1 erschlossen werden, enthalten sind.
Neben der allgemeinen Verkehrsbelastung wurden auch gefährliche Verkehrssituationen für Fußgänger durch Schwerverkehrsfahrzeuge als Begründung für eine Verkehrsbeschränkung in Betracht gezogen. Es kommt wohl immer wieder vor, dass Schwerverkehrsfahrzeuge den Gehweg überfahren müssen, um die teilweise engen Kurvenverläufe zu bewältigen. Nach Einschätzung der Fachstellen wurden derartige Verkehrssituationen bisher mit dem Prinzip der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme bewältigt, § 1 StVO. Aufgrund des relativ geringen Schwerverkehrsanteils kommt es wohl eher selten zu Konfliktsituationen zwischen Schwerverkehr und Fußgängern. Wenn es dennoch zu solchen Situationen kommt, werden diese im Sinne des § 1 StVO durch die Verkehrsteilnehmer gelöst.
Aufgrund der eher selten auftretenden Konfliktsituation besteht keine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt.

Eine Verkehrsbeschränkung ist daher nicht zwingend erforderlich, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in angemessener Weise sicherzustellen. Wenn man die Verkehrssituation des Marktes Bruck mit entsprechend großen Gemeinden vergleicht (Gemeinde Bodenwöhr, Stadt Nittenau, Markt Schwarzenfeld, Stadt Neunburg) ist die Verkehrsbelastung im Ortsdurchfahrtsbereich noch relativ gering.
Dies liegt vor allem auch an der Erschließung des Industriegebietes über die St 2150.

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