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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Online Verfahren
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

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