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Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers

In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

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