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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsbehelf
Online Verfahren
Markt Bruck i.d.OPf.
Marktgemeinde Bruck i.d.OPf.

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Sigrid Kaiser

Datenschutzbeauftragte

Standesamt, Rentenanträge, Gewerbeamt, Parkausweise für Schwerbehinderte, Wahlen, Miet- und Pachtverträge

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